Barrierefreie Bushaltestellen
Zielsetzung
Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel. Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der Neufassung des § 8 Abs. 3 PBefG ist das Thema noch stärker in den Fokus von Öffentlichkeit und Politik gerückt. So hat der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzer des ÖPNVs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
Der Nahverkehrsplan beschäftigt sich mit den Themenbereichen Bestandsaufnahme, Haltestellenbewertung und Umsetzung. Er trifft jedoch keine Aussagen, wie eine barrierefreie Haltestelle auszusehen hat. Barrierefreiheit geht von einem ganzheitlichen Planungsansatz aus. Eine barrierefreie Gestaltung verbessert den ÖPNV insgesamt und hat damit positive Effekte für alle Fahrgäste.
VRN-Empfehlung
Die einzelnen Elemente der Barrierefreiheit fallen in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereiche. Für Fahrzeuge sowie Information und Kommunikation sind meistens die ÖPNV-Aufgabenträger sowie die Verkehrsunternehmen bzw. der Verkehrsverbund zuständig. Für Infrastruktur sowie deren Betrieb und Unterhaltung sind es in der Regel die Kommunen.
Der VRN hat seine Empfehlungen für Aus- und Umbau von barrierefreien Bushaltestellen in einer Broschüre zusammengefasst. Die Empfehlungen basieren auf zahlreichen Gesetzen, Regelungen und Normen hinsichtlich der Barrierefreiheit, deren Essenz zusammengefasst wurde, um sie dem Praktiker als komprimierte Information an die Hand zu geben.