Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar

Im Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) haben sich 24 Landkreise, Stadtkreise und kreisfreie Städte und die drei Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen zusammengeschlossen.

Aufgaben

Der Zweckverband hat die Aufgabe, für das Verbandsgebiet die Grundsätze des Grundvertrages für den Verkehrsverbund Rhein-Neckar zu verwirklichen, insbesondere

- den öffentlichen Personennahverkehr zu fördern und zu unterstützen sowie die gemeinsamen Belange zu vertreten,
- den Verkehrsverbund weiterzuentwickeln und auf Dauer mitzufinanzieren,
- im Rahmen seiner Kompetenzen verkehrspolitische Leitlinien festzulegen und fortzuschreiben, einen Rahmen für die Nahverkehrspläne der kommunalen Mitglieder vorzugeben und zu deren Koordination einen gemeinsamen Nahverkehrsplan aufzustellen,
- im Auftrag seiner kommunalen Mitglieder die Funktion des Aufgabenträgers und der zuständigen Behörde für den ÖPNV wahrzunehmen
- als Gesellschafter der VRN GmbH deren Aufgaben mitzugestalten.

Hauptorgan des ZRN ist die Verbandsversammlung, in der die Oberbürgermeister und die Landräte (oder deren Vertreter) für die einzelnen Mitglieder Beschlüsse fassen. Neben diesen beschließenden Vertretern nehmen an der Verbandsversammlung noch beratende Vertreter (ohne Stimmrecht) der einzelnen Mitglieder teil.

Neben der Beschlussfassung u.a. zu verkehrspolitischen Leitlinien oder zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten wird in den Sitzungen der Verbandsversammlung über den Sachstand und Fortschritt aktueller regional bedeutsamer Verkehrsprojekte wie der S-Bahn Rhein-Neckar informiert. Die Verbandsversammlung des ZRN findet zweimal im Jahr statt, die Sitzungen sind öffentlich.

Öffentliche Bekanntmachungen

Einladungen und Vorlagen

Satzungen

Bekanntmachung des Jahresabschlusses

Änderungen in den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRN zum 01.01.2024

Änderungen in den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRN zum 01.12. bzw. 10.12.2023

Änderungen in den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRN zum 01.05.2023

Änderungen in den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRN zum 01.03.2023

Änderungen in den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRN zum 01.01.2023

Änderungen in den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRN zum 01.07.2022

Änderungen in den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRN zum 01.01.2022

Änderungen in den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRN zum 01.04.2021

Änderungen in den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRN zum 13.12.2020 und 01.01.2021

Änderungen in den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRN zum 01.05.2020

Änderungen in den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRN zum 01.01.2020

Änderungen in den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRN zum 01.08.2019

Änderungen in den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRN zum 01.01.2019

Bekanntmachung bzgl. ÜT Westpfalz / östliches Saarland zum 01.01.2024

Bekanntmachung bzgl. ÜT Westpfalz / östliches Saarland zum 01.05.2023

Bekanntmachung bzgl. ÜT Westpfalz / östliches Saarland zum 01.01.2023

Bekanntmachung bzgl. ÜT Westpfalz / östliches Saarland zum 01.01.2022

Bekanntmachung bzgl. ÜT Westpfalz / östliches Saarland zum 01.04.2021

Bekanntmachung bzgl. ÜT Westpfalz / östliches Saarland zum 01.01.2020

Bekanntmachung bzgl. ÜT Westpfalz / östliches Saarland zum 01.08.2019

Bekanntmachung bzgl. ÜT Westpfalz / östliches Saarland zum 01.01.2019

ZRN-Mitglieder

Folgende Übersicht zeigt die über den ZRN am Verkehrsverbund beteiligten Länder, Kreise und kreisfreien Städte:

Länder
Baden Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz
Kreise und kreisfreie Städte
Donnersbergkreis, Kreis Alzey-Worms, Kreis Bad-Dürkheim, Kreis Bergstraße, Kreis Germersheim, Kreis Kaiserslautern, Kreis Kusel, Kreis Südliche Weinstraße, Kreis Südwestpfalz, Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, Stadt Frankenthal, Stadt Heidelberg, Stadt Kaiserslautern, Stadt Landau, Stadt Ludwigshafen/Rhein, Stadt Mannheim, Stadt Neustadt/Weinstraße, Stadt Pirmasens, Stadt Speyer, Stadt Worms, Stadt Zweibrücken