Unterwegs mit Haustieren
Hunde und kleine Haustiere können mit auf die Fahrt. Dabei gibt es einige Regeln zu beachten.
Ein Anspruch auf Beförderung von Tieren besteht nicht.
Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob die Tiere zum Transport zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Sie dürfen nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden.
Kleintiere
Kleine Haustiere (bis zur Größe einer Hauskatze), die ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen (z. B. Tierboxen) wie Handgepäck untergebracht sind, können kostenlos mitgenommen werden, sofern andere Fahrgäste dadurch nicht belästigt und die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet werden.
Hunde
Für einen Hund ist ein Kinderfahrschein (Einzel-TIcket oder 5-Fahrten-Ticket) der entsprechenden Preisstufe zu lösen oder eine Jahreskarte für Hunde erforderlich. Bei manchen Fahrkarten (wie Monats- und Jahreskarten für Jedermann, Job-Ticket, Tages-Tickets, etc.) kann im Rahmen der Mitnahmeregelung anstelle einer Person ein Hund mitgenommen werden.
Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert, sind an der Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen, falls sie die anderen Fahrgäste gefährden könnten.
Hunde in einem geschlossenen Behältnis werden wie Kleintiere behandelt und somit kostenlos mitgenommen.
Finden Sie das passende Ticket für die Hundemitnahme im VRN
Begleithunde
Führ- oder Begleithunde können kostenfrei mitgenommen werden (auch im Ruftaxi), sofern im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ oder „BL“ eingetragen ist. Führhunde gem. SGB IX sind zur Beförderung stets zugelassen.
Weitere Informationen
Über den VRN hinaus
Mit dem TicketPLUS Alsace oder den Länder-Tickets der DB sind Sie auch über die VRN-Grenzen hinaus mobil. Wie in anderen Bereichen die Mitnahme von Haustieren geregelt ist, lesen Sie hier: