Leitfäden

Die Anforderungen an eine zukunftsfähige und nachhaltige Mobilität stellen Kommunen vor viele Herausforderungen. Ebenso enthalten sie viele Chancen für den Umweltverbund.
Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar gibt hierzu in den dargestellten Leitfäden und verkehrspolitischen Leitlinien Handreichungen an die Kommunen, um in den einzelnen Bereichen ein gemeinsames Vorgehen zu ermöglichen.
Die ersten Leitfäden betreffen den Bereich der Intermodale Mobilität sowie multimodale bzw. geteilte Mobilitätsangebote und -dienste.

Leitfaden Sharing-Mobilität

Geteilte Mobilitätsangebote, wie z.B. E-Tretroller oder Fahrradvermietsysteme, nehmen in den Städten vermehrt Raum ein. Aus Sicht des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) bestand die Notwendigkeit, verbundweit für Kommunen mit Sharing-Angeboten einheitliche Regelungsmöglichkeiten, Grundsätze und Grundlagen zu schaffen. Angestrebt wird ein verbundweit möglichst einheitliches Vorgehen bei der Regulierung dieser Angebote, um den Anbietenden von Sharing-Mobilität und deren Nutzenden ein einheitliches Handlungsumfeld und empfohlene Handlungsweisen zu ermöglichen.

Ziel des Leitfadens ist der Erhalt eines geordneten Ortsbildes, Gewährleistung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum, definierte Standards sowie eine barrierefreie Teilhabe am Angebot.
Im VRN-Leitfaden werden anfangs die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Sharingangebote behandelt. Darauf aufbauend werden zu öffentlichen und privaten Mietradsysteme, Carsharing, E-Tretroller und E-Kraftroller Aussagen z.B. zur Verteilung, zur Flottengröße oder zu Abstellverbotszonen aber auch zu Lärm- und Umweltschutz oder Beschwerdemanagement sowie die Integration in den ÖPNV getroffen. Ergänzend enthält der Leitfaden auch einen Ausblick hinsichtlich möglicher anderer bzw. neuer Sharing-Angebote und Mobilstationen.

Leitfaden Mobilstationen

Mobilitätsstationen, im VRN „Mobilstationen“ genannt, sind ein wichtiger Baustein, eine intensivere Verknüpfung aller Mobilitätsangebote im VRN-Verbundgebiet zu erreichen. Sie verbinden und vernetzen alle Verkehrsträger gestalterisch miteinander, sodass die Wegeketten im öffentlichen Raum sichtbar werden.

Über den Leitfaden hinaus bietet die VRN GmbH einen Rahmenvertrag für entsprechendes Stadtmobiliar an, aus dem sich die Kommunen im Sinne eines Baukastensystems bedienen können. Dadurch erübrigen sich aufwändige Einzelausschreibungen. Die Kommunen sparen damit Zeit-, Finanz- sowie Personalressourcen. Der Rahmenvertrag umfasst unter anderem Stelen mit und ohne dynamischer Fahrgastinformation, Fahrradüberdachungen, Fahrradsammelschließanlagen und Lastenradbügeln sowie Abfallbehältern – also ein umfangreiches Portfolio, das sowohl neue Stationen ausstatten als auch bestehende Strukturen modular erweitern kann.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Kommunen bezüglich Umsetzung, Zuständigkeiten, Kommunikation und Beteiligung zu beraten und auch in der Feinplanung hinsichtlich Standortwahl und Förderanmeldung zu unterstützen.