Übergang zum Saarländischen Verkehrsverbund (saarVV)
Geltungsbereich
Der Saarpfalzkreis sowie Teile des Landkreises Neunkirchen und St-Wendel - im VRN-Wabenplan grün markierte Waben - gehören zum Übergangsbereich des Saarländischen Verkehrsverbundes (saarVV).
Ueb Saarvv 2022/
Tarifregelung
Für verbundüberschreitende Fahrten (ein-/ausbrechend bzw. wiedereinbrechend) zwischen dem VRN-Verbundgebiet und dem nachstehend definierten Übergangsbereich im Gebiet des saarVV gilt grundsätzlich der VRN-Tarif.
Für die Übergangsregelung zum saarVV gilt der VRN-Wabentarif. Der VRN-Luftlinientarif gilt nicht.
Für den Verkehr innerhalb des saarVV-Verbundgebietes gilt der saarVV-Tarif.
Weiter Informationen zur Übergangsregelung zum saarVV:
Weitere Informationen zum saarVV:
Westpfalz/östliches Saarland
Für Fahrten im Übergangsbereich (ein-/ausbrechend) zwischen dem Gebiet der Westpfalz (Teilgebiet des VRN) und Teilen benachbarter Landkreise im östlichen Saarland (Teilgebiet des saarVV) gilt ab dem 01.01.2025 der VRN-Tarif.
Die bisherigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen für den Geltungsbereich des Übergangstarifes Westpfalz / östliches Saarland inklusive des besonderen Wabenplanes des Übergangsbereiches sowie die einbezogenen Fahrscheinarten und die zugehörige Fahrpreisliste entfallen gleichzeitig mit der Integration in den VRN-Tarif.
Fahrkarte zur Weiterfahrt
Für Inhaber von VRN-Zeitkarten, die gelegentlich über das Verbundgebiet des VRN hinausfahren wollen, gibt es die “Fahrkarte zur Weiterfahrt“, ein Angebot der Deutschlandtarifverbund-GmbH. Diese Fahrkarte ist an DB-Automaten und im personenbedienten Verkauf erhältlich.