Übergang zum Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)
Geltungsbereich
Der nördliche Teil des Landkreises Karlsruhe, der gesamte Landkreis Germersheim sowie die Schienenstrecke von Wörth nach Lauterbourg gehören zum Karlsruher Verkehrsverbund (KVV).
Für Fahrten innerhalb dieses Gebietes und für Fahrten in Richtung KVV gilt der KVV-Tarif.
Tarifregelung
Für Fahrten aus dem KVV-Übergangsbereich in Richtung VRN und für Fahrten vom Gebiet des VRN in den KVV-Übergangsbereich werden alle VRN-Fahrscheine mit entsprechendem Geltungsbereich ohne zeitliche Einschränkung anerkannt.
Für alle Fahrgäste, die regelmäßig zwischen dem VRN und KVV pendeln und in Heidelberg oder im südlichen Teil des Rhein-Neckar-Kreises wohnen bietet sich das Angebot AboPlus VRN/KVV an.
Vom KVV in den VRN
Für Fahrten aus dem KVV in den VRN gelten KVV-Fahrscheine mit entsprechendem Gültigkeitsbereich im gesamten Landkreis Südliche Weinstraße und innerhalb der Stadt Landau.
Darüber hinaus bietet der KVV die RegioX und die Regio X plus-Karte an. Diese Angebote gelten zusätzlich bei Fahrten auf den Schienenstrecken bis Speyer (Hbf), Neustadt (Hbf) und in den Verbandsgemeinden Dahn und Hauenstein des Landkreises Südwestpfalz, das ebenfalls zum VRN gehört.
Weitere Informationen zum KVV
Fahrkarte zur Weiterfahrt
Für Inhaber von VRN-Zeitkarten, die gelegentlich über das Verbundgebiet des VRN hinausfahren wollen, gibt es die “Fahrkarte zur Weiterfahrt“, ein Angebot der Deutschlandtarifverbund-GmbH. Diese Fahrkarte ist an DB-Automaten und im personenbedienten Verkauf erhältlich.