Rhein-Neckar-Ticket Flex
Informationen
- Anzahl Reisende
- 1 Person
- Profil Reisende
- Personen ab 15 Jahren
- Verfügbare Preisstufen
- Verbundgebiet
- Entwertung notwendig
- Ja. Dies geschieht durch die Aktivierung des Tickets in der App. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist das Ticket automatisch aktiv.
- Übertragbar
- Nein
- Mitnahmemöglichkeiten
- Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztags von bis zu 4 Personen oder einer weiteren Person mit Familienkindern und Enkeln im Alter bis 14 Jahren
- Kündigung/Erstattung
-
Kündigung zu jedem Monatsende möglich; nach Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monats-Frist) ohne weitere Zuzahlung; vor Ablauf des ersten Vertragsjahres wird der Differenzbetrag zur Monatskarte der Preisstufe 2 für die zurückliegenden Monate (maximal bis zur Höhe des Jahreskartenpreises des Rhein-Neckar-Tickets Flex) nachberechnet.
Details zur Kündigung - Ersatz bei Verlust
- Einmal pro Jahr; Bearbeitungsentgelt: 10 € Details öffnen
- Besonderheiten
- Wird nur digital ausgegeben; berechtigt zu beliebig vielen Fahrten an 8 frei wählbaren Werktagen montags bis freitags pro Monat, zusätzlich kann das Ticket an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen genutzt werden, nicht genutzte Tagesabschnitte verfallen am Ende jedes Kalendermonats und können nicht ersetzt oder übertragen werden; automatische Verlängerung (falls nicht vorher gekündigt)
Gültigkeit
- Geltungsdauer
- 1 Jahr, beginnend mit dem Wunschdatum; automatische Verlängerung
- Geltungsbereich
- Gilt im gesamten VRN-Verbundgebiet in allen Bussen und Bahnen (DB: RE, RB und S-Bahn) jeweils 2. Klasse, in allen Ruftaxilinien und in der Heidelberger Bergbahn sowie in allen Übergangsbereichen zu den benachbarten Verbünden KVV, RNN und VVM; gilt in den Übergangsbereichen zum saarVV und VAB nur zur Durchquerung mit Umstieg in Homburg Hbf bzw. Miltenberg
Preise / Kauf
Zahlungsweise | Preise 2024 |
monatlich | 75,50 € |
jährlich (im Voraus) | 906,00 € |
Kaufmöglichkeiten |
Handy-Ticket |
In-App-Bestellung (RNV) |