Kündigung Jahreskartenvertrag
Reguläre Kündigung
Nach Ablauf des ersten Gültigkeitsjahres (12-Monatsfrist) kann ein Jahreskartenvertrag zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 10. des Monats beim entsprechenden Verkehrsunternehmen vorliegen. Die Karte selbst muss bis spätestens 5 Tage nach dem Kündigungstermin an das ausstellende Verkehrsunternehmen zurück geschickt oder gegen Quittung abgegeben werden.
Außerordentliche Kündigung
Ändern sich die Beförderungsbedingungen oder Tarifbestimmungen, die die Jahreskarte betreffen, zum Nachteil des Kunden, kann der Jahreskartenvertrag zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich gekündigt werden.
Die Kündigung ist möglich bis zum 10. des Monats, in dem die Änderung wirksam wird. In diesem Fall werden keine Nachforderungen erhoben.
Das bedeutet beispielsweise, dass bei einer Erhöhung des Jahreskartenpreises zum 1. Januar, der Jahreskartenvertrag bis zum 10. Januar außerordentlich gekündigt werden kann. Auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung gilt, dass die Karte bis spätestens 5 Tage nach dem Kündigungstermin an das ausstellende Verkehrsunternehmen zurück geschickt oder gegen Quittung abgegeben werden muss.
Vorzeitige Kündigung
Die Kündigung eines Jahreskartenvertrages vor Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monatsfrist) ist ebenfalls zu den gleichen Bedingungen wie bei der regulären Kündigung möglich. In diesem Fall wird jedoch der Unterschied zwischen dem ermäßigten Abo-Preis und dem Preis der entsprechenden Monatskarte nacherhoben, jedoch maximal bis zur Höhe des Jahreskartenpreises.
Beispiel:
Ein Rhein-Neckar-Ticket wird nach 4 Monaten gekündigt. Zur Berechnung des Nachzahlungsbetrages dient die Monatskarte der Preisstufe Verbundgebiet als Referenzprodukt. Gerechnet werden: [4 x "Montskarte Preisstufe Verbundgebiet"] - [4 x Monatspreis "Rhein-Neckar-Ticket"]. Die so ermittelte Differenz wird zur Nachzahlung fällig.
Welcher Monatskartenpreis maßgeblich für die Ermittlung des Nachzahlungsbetrages bei unseren Jahreskarten ist, können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:
Jahreskarte | maßgebliche Monatskarte |
Jahreskarten | entsprechende Preisstufe der Monatskarte |
Rhein-Neckar-Ticket | Monatskarte Jedermann der Preisstufe Verbundgebiet |
Job-Ticket | Monatspreis Rhein-Neckar-Ticket Plus |
Job-Ticket II | Monatskarte der Preisstufe Verbundgebiet |
Karte ab 60 | Monatskarte der Preisstufe 2 |
MAXX-Ticket | Monatskarte Ausbildung der Preisstufe 2 |
SuperMAXX-Ticket | Monatskarte Ausbildung der Preisstufe Verbundgebiet |
Jahreskarte Ausbildung Westpfalz | Monatskarte Ausbildung der entsprechenden Preisstufe |