Barrierefreiheit

Die Verbesserung der Mobilitätschancen von Menschen mit Handicap ist wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel. Darüber hinaus bedeutet Barrierefreiheit einen Qualitätsgewinn für alle Fahrgäste. Im novellierten Personenbeförderungsgesetz (PBefG) steht die verbindliche Vorgabe, den ÖPNV bis zum Jahr 2022 weitestgehend barrierefrei zu gestalten und „die Belange von in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen“ zu berücksichtigen.

Dafür muss die komplette Wegekette verlässlich barrierefrei gestaltet sein. Voraussetzung dafür ist neben dem Einsatz behindertengerechter Fahrzeuge auch der konsequente barrierefreie Ausbau von Haltestellen und Verknüpfungspunkten. Zur Vermeidung von barrierefreien Inseln ist zudem eine Einbindung der Haltestellen in das öffentliche Wegenetz notwendig.

Barrierefreiheit betrifft nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern auch Personen mit sensorischer Einschränkung (Blinde, Gehörlose), altersbedingter oder vorübergehender Einschränkung der Mobilität, wie werdende Mütter, Eltern mit Kinderwagen und viele mehr. Jede Gruppe stellt dabei jeweils eigene Anforderungen an das Thema Barrierefreiheit.

Informationssystem

Für ein barrierefreies Informationssystem hat sich das „Zwei-Sinne-System“ als Standard etabliert. Das bedeutet, dass Informationen in visueller und akustischer Form übermittelt werden. Hierzu dienen im VRN die elektronischen Anzeigen und Ansagen der nächsten Haltestelle, die zukünftig in allen Fahrzeugen und an vielen großen Haltestellen/Stationen vorhanden sein werden.

Haltestellen/Stationen

Die infrastrukturellen Voraussetzungen an Haltestellen in Verbindung mit den öffentlichen Wegenetzen liegen in der Verantwortung von Städten und Gemeinden. Der VRN nimmt eine beratende Rolle bei der Planung und baulichen Ausführung ein. Dabei geht es in erster Linie um den barrierefreien Zugang zu den Haltestellen, (z. B. durch abgesenkte Bordsteinkante) sowie in die Fahrzeuge (durch Anhebung der Bordsteinkante auf Höhe der Einstiegstüren). Für die bessere Orientierung dienen das taktile Leitsystem auf dem Boden und die kontrastreiche Wegeleitung. An Bahnstationen sorgen vor allem Rampen oder Aufzüge für den barrierefreien Zugang. Durch Stufen- und Spaltenfreiheit wird zudem der Einstieg in die Schienenfahrzeuge erleichtert.

Seine Empfehlungen für den Aus- und Umbau von barrierefreien Bushaltestellen im Verbundgebiet hat der VRN in einer Broschüre zusammengefasst.

Mittlerweile wurden verbundweit viele Modernisierungs- bzw. Neubaumaßnahmen durchgeführt. Wie viel Barrierefreiheit Sie an Ihrem Bahnhof oder Haltepunkt erwartet, können Sie ganz leicht mit Hilfe der "Karte zur Barrierefreiheit" ersehen (weiter unten im Download-Bereich). Auch zu wichtigen Bus- und Straßenbahnhaltestellen im Verbundgebiet soll es in Zukunft umfassende Informationen zur Barrierefreiheit geben.

Download und weitere Informationen