Verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV
Alltags- und Stoffmasken in den Bussen und Bahnen im VRN nicht mehr zulässig
Seit heute gilt im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN), in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen die veränderte Maskenpflicht im ÖPNV. Demnach müssen in Bahnhöfen, an Haltestellen und in den Bussen und Bahnen im VRN-Verbundgebiet medizinische Masken wie z.B. die bekannten farbigen Faltmasken (OP-Masken) oder solche mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Alltagsmasken aus Stoff, Schals oder Tücher sind nicht mehr zugelassen.
Im VRN fahren die Busse und Bahnen weitestgehend nach dem Regelfahrplan und halten das ÖPNV-Angebot bis auf geringe Einschränkungen am Abend und in der Nacht für unsere Fahrgäste, die auf den ÖPNV angewiesen sind, weiter aufrecht.
Damit steht möglichst viel Platz pro Fahrgast zur Verfügung. Das Tragen medizinischer Masken, Abstand halten sowie Schutzmaßnahmen z.B. Desinfektion der Fahrzeuge und Lüften sind weitere Bausteine zur Vermeidung von Ansteckungen im ÖPNV.