Mund-Nasen-Schutz an Bahnhöfen und Haltestellen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus im ÖPNV
Aufgrund der Neuregelungen der Corona-Verordnungen der drei Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg möchte der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) nochmals darauf hinweisen, dass in den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus und Bahn sowie an den Bahnhöfen und Haltestellen im VRN-Verbundgebiet das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht ist.
Bei Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; dies gilt vor allem für den Aufenthalt an Haltestellen oder Bahnsteigen, ebenso für den Schülerverkehr sowie für Taxi- und Mietwagenverkehre, auch wenn der Weg mit Bus und Bahn nur eine kurze Reisezeit beansprucht bzw. nur einige wenige Haltstellen weit gefahren wird.
Die Fahrgäste sind verpflichtet, eine solche Maske mit sich zu führen und sie auch an den Haltestellen wie Bahn- und Bussteigen aufzusetzen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind nur Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen das Tragen einer Maske aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist.
Nach dem immer mehr Lockerungsmaßnahmen im alltäglichen miteinander von Seiten der Politik beschlossen werden, bedeutet dies auch wieder eine Steigerung der Fahrgastzahlen und somit mehr Menschen, die den ÖPNV nutzen. Wir möchten nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als gegenseitige Rücksichtnahme auch an den Haltstellen bzw. bei den Ein und Ausstiegssituationen einen Schutz gegen die Ausbreitung des Coronavirus bedeutet. Daneben sind ebenfalls die allgemeinen Hygienemaßnahmen, wie z.B. Husten und Niesen in die Ellenbeuge, Hände vom Gesicht fernhalten, Hände waschen oder desinfizieren und natürlich Abstand halten, soweit dies möglich. So schützen sich die Fahrgäste in Bus und Bahn und an Haltestellen richtig.