Unentgeltliche Ruftaxinutzung für Inhaber des Seniorenticket Hessen im Kreis Bergstraße

Im Kreis Bergstraße (Hessen), der zum Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) gehört, können die Inhaber eines Seniorenticket Hessen ab 1.1.2020 die Ruftaxi-Angebote kostenfrei nutzen. Dies wurde in Absprache zwischen dem Kreis Bergstraße, dem VRN und dem Hessischen Verkehrsministerium geregelt, da auch die Inhaber einer VRN Karte ab 60 die Ruftaxi-Angebote im VRN und somit auch im Kreis Bergstraße kostenlos nutzen können.

Die VRN Karte ab 60, die den Kreis Bergstraße sowie Teile von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, also VRN-verbundweit gültig ist, bleibt weiterhin erhältlich. Mit der Einführung des landesweiten Seniorentickets Hessen ab 1.1.2020 wird das bereits bestehende Tarifangebot des VRN ergänzt.

Grundsätzlich gelten bei der Nutzung der Ruftaxiverkehre gesonderte Tarife. Die Ruftaxi-Preise sind örtlich unterschiedlich und richten sich nach der Fahrstrecke. Inhaber von Halbjahres- und Jahreskarten können die Ruftaxi-Angebote im VRN kostenlos nutzen, so auch die Inhaber einer Karte ab 60 und künftig auch die Inhaber eines Seniorentickets Hessen im Kreis Bergstraße.

Weitere Informationen zur Nutzung der Ruftaxi-Angebote unter https://www.vrn.de/mobilitaet/bedarfsverkehre/ruftaxi/index.html

Für die Nutzung von Ruftaxen, Anrufsammeltaxen und vergleichbaren Angeboten mit dem Seniorenticket Hessen gelten in den anderen Verbünden in Hessen jeweils die Tarifregelungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) und des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV).