Die E-Tretroller im VRN sind da VRN schließt Kooperationsvereinbarung mit Sharing-Dienstleister TIER ab

/ Probefahrt Vrn Pressekonferenz E-tretroller Quelle Stadt Ma 1

Bild: Stadt Mannheim
Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar und Erster Bürgermeister von Mannheim, Christian Specht; Geschäftsführer VRN GmbH, Volkhard Malik; TIER Country Manager Deutschland, Philip Reinckens (v.l.n.r.)

Der Sharing-Dienstleister TIER aus Berlin hat die ersten E-Tretroller in den Städten Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen aufgestellt. Als Teil der Mikro- und Nahmobilität sollen sich die E-Tretroller zu einem weiteren Mobilitätsbaustein für die Städte im Verkehrsverbund Rhein-Neckar entwickeln. Für die Benutzung sind pro Fahrt 1 Euro Startgebühr plus 15 Cent pro Minute zu zahlen. Die Ausleihe erfolgt ausschließlich per Smartphone über die TIER App.

„Wir freuen uns über neue Formen der E-Mobilität. Die E-Scooter bilden einen weiteren Baustein unseres schon jetzt umfangreichen Mobilitätsangebots. In anderen Großstädten, in denen die ersten E-Scooter bereits am Markt sind, können wir schon wenige Wochen seit der gesetzlichen Zulassung beobachten, dass die elektrischen Tretroller sehr gut angenommen werden“, so VRN-Vorsitzender und Erster Bürgermeister der Stadt Mannheim Christian Specht. Er betont: „Für uns ist dabei absolut klar, dass diese neue, zusätzliche Mobilitätsform definitiv geordnet ablaufen muss. Daher werden wir in Mannheim mit unserem Ordnungsdienst sehr intensiv beobachten, dass die Verkehrsregeln eingehalten und die Roller ordentlich abgestellt werden. Hierzu wollen wir auch mit einer Selbstverpflichtung durch den Leihanbieter beitragen.“

TIER und die Städte haben eine Vereinbarung geschlossen, um eine für alle Verkehrsteilnehmer sichere und städtebaulich verträgliche Nutzung der E-Tretroller zu gewährleisten. Die Vereinbarung enthält Regelungen zur Organisation der Angebote, zum Abstellen und Parken, zur Kontrolle und Überwachung, zur Verkehrssicherheit sowie zum Datenaustausch und zur nachhaltigen Verwendung der E-Tretroller.

Die Kooperationsvereinbarung zwischen VRN und TIER dient dazu, um insbesondere Anreize für eine gemeinsame Nutzung des ÖPNV und für den Zu- und Abbringerverkehr zu erzeugen. Die Kooperation beinhaltet in einem ersten Schritt das Co-Branding der E-Tretroller durch ein Logo des VRN und sieht Vergünstigungen für VRN-Jahreskarteninhaber vor. Im zweiten Schritt soll bis Ende des Jahres die Integration in das elektronische Auskunftssystem myVRN erfolgen, so dass auch eine Ausleihe über die myVRN App möglich wird. Danach ist vorgesehen, dass auch das Buchen und Abrechnen der E-Tretrollerfahrten über myVRN möglich wird.

Diese Partnerschaft ist aber nicht exklusiv. Der VRN behält sich – insbesondere in Bezug auf die Integration in die myVRN-App – Kooperationen mit weiteren Anbietern von E-Tretrollern vor.

Hintergrundinformation - Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und freiwillige Vereinbarung zur Nutzung

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) legt nur unvollständig die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von E-Tretrollern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen fest.

Die Städte Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und auch Kaiserslautern sind von verschiedenen Anbietern von E-Tretroller – Vermietsystemen angesprochen worden und haben ihre Bereitschaft signalisiert, weitere Regelungen zu akzeptieren, die der verkehrssicheren Nutzung der E-Tretroller im öffentlichen Straßenraum dienen. Der VRN hat daraufhin im Auftrag der Städte eine Vereinbarung entworfen, in die Erfahrungen im Umgang mit E-Tretrollern aus anderen Städten eingeflossen sind.

Unter anderem ist festgehalten, dass nur eine bestimmte Anzahl von E-Tretrollern in markierten Bereichen vorgehalten werden dürfen.

E-Tretroller dürfen insbesondere nicht in Fußgängerzonen, in öffentlichen Grünanlagen, im Straßenbegleitgrün oder vor Rampen von Bahnabgängen sowie in öffentlichen Fahrradabstellanlagen abgestellt werden.
Die Städte haben Zonen definiert, in denen ein Miet-Ende und somit das Abstellen der E-Tretroller untersagt ist (abgebildet unter www.vrn.de).

Wesentliches Ziel der Vereinbarung ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Verkehrsrechtlich werden die E-Tretroller wie Fahrräder behandelt. Heißt, dass die Straßenverkehrsordnung als Grundlage dient: Demnach ist das Fahren in der Fußgängerzone sowie auf Gehwegen verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit entsprechenden Bußgeldern rechnen.

Das Abstellen der elektrischen Roller auf Gehwegen ist, wie auch bei Fahrrädern, erlaubt, sofern eine ausreichende Gehwegbreite verbleibt. In einzelnen Bereichen wie beispielsweise Grünflächen hingegen ist das Parken der E-Tretroller untersagt.

Ein weiterer Bestandteil der Vereinbarung sind Inhalte zur Nachhaltigkeit. Der Anbieter setzt sich im Rahmen der Beschaffung der E-Tretroller sowie im Rahmen der Reparatur und Wartung für eine möglichst lange Lebensdauer der E-Tretroller ein, repariert und wartet diese regional.

Mitnahmeregelung von E-Tretrollern im ÖPNV

Die Beförderungsbedingungen des VRN wurden zum 01. August 2019 wie folgt ergänzt:

E-Tretroller mit einem Gesamtgewicht von weniger als 15 Kilogramm und einer Länge von weniger als 115 Zentimeter und einer Radgröße von maximal 9 Zoll gelten in zusammengeklappten Zustand als Handgepäck und können in den Verbundverkehrsmitteln unentgeltlich mitgenommen werden. E-Tretroller dürfen nicht an den in den Fahrzeugen vorhandenen Steckdosen geladen werden.

Die Kundenhotline von TIER ist telefonisch unter der Rufnummer +49 30 568 38651 sowie per E-Mail unter Support@tier.app erreichbar. Unter https://www.tier.app/de/help/ finden Kunden Antworten auf wesentliche Fragen.

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