Teil 1 III. 5.9 Deutschland-Ticket

5.9.1 Für das bundesweit im gesamten Nahverkehr gültige Deutschland-Ticket gelten die einheitlichen Vorgaben des Bundes und der Länder zum Deutschlandticket in der jeweils gültigen Fassung.

Siehe Fahrpreistabelle und Anlage 7 zu Teil 1 Allgemeine Tarifbestimmungen – Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket.

5.9.2 Besonderheiten Deutschland-Ticket im VRN-Abonnement

Die unter Ziffer 5.1 genannten allgemeinen Regelungen für Jahreskarten gelten mit folgenden Einschränkungen:
- Ziffer 5.1.2 Dauer des Jahreskartenvertrages wird nicht angewandt. Das Deutschlandticket ist monatlich kündbar. Die Kündigung muss bis zum 10. des Vormonats schriftlich erfolgen.
- Ziffer 5.1.5 Bezahlung der Jahreskarten. Eine Barzahlung des Jahresbetrages im Voraus ist beim Deutschland-Ticket nicht möglich.

5.9.3 Besonderheiten Deutschland-Ticket als Job-Ticket im VRN

Das Deutschland-Ticket wird als Job-Ticket im VRN angeboten, sofern der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 25 % des rabattierten Fahrpreises Deutschland-Ticket Job-Ticket leistet.

5.9.4 Besonderheiten D-Ticket JugendBW

Auf der Grundlage der einheitlichen Vorgaben des Landes gelten die gemeinsamen Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg für das Angebot D-Ticket JugendBW in der jeweils gültigen Fassung.

5.9.5 Deutschland-Semesterticket

Das Deutschland-Ticket kann Studierenden als vollsolidarisches Deutschland-Semesterticket angeboten werden. Voraussetzung ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung der Universität/Hochschule mit dem VRN. Der Fahrpreis für das Deutschland-Semesterticket beträgt 60 % des Fahrpreises des regulären Deutschland-Tickets. Der für ein Semester gültige Preis ist der anteilige Preis des Deutschlandtickets, der acht Monate vor Beginn des Semesters jeweils für die Monate des Semesters in den Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket vorgegeben wird. Das Deutschland-Semesterticket hat eine feste Laufzeit für das jeweilige Semester ohne monatliche Kündbarkeit.