Teil 1 III. 5.7 Karte ab 60
5.7.1 Geltung
Die Karte ab 60 ist eine verbundweit gültige, persönliche (nicht übertragbare) Jahreskarte für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und ist gültig ab dem Monat, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird.
Alternativ kann die Karte ab 60 auch bezogen werden von Personen, die nach Sozialgesetzbuch SGB VI Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente beziehen oder Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erhalten.
Bei Bestellung der Karte ab 60 ist der Personalausweis oder der Rentenbescheid (Bescheinigung des Versorgungsamtes bzw. eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung) vorzulegen.
5.7.2 Mitnahmeregelung
Es gibt keine von I. 2. abweichende Mitnahmeregelung.
5.7.3 Kündigung
Es gilt Ziffer 5.1.3.
Wird die Karte ab 60 vor Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monats-Frist) aus nicht von dem Verkehrsunternehmen zu vertretenden Gründen gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem Preis der Monatskarte der Preisstufe 2 für den zurückliegenden Zeitraum maximal bis zur Höhe des Jahreskartenpreises der Karte ab 60 nachberechnet. Nach Ablauf der 12-Monats-Frist erfolgt keine Nachberechnung. Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Aufwands bleibt dem Fahrgast unbenommen.