Teil 1 III. 3.2 5-Fahrten-Ticket
3.2 5-Fahrten-Ticket
3.2.1 5-Fahrten-Tickets werden in Form von fünf zusammen zu erwerbenden Einzelabschnitten für bestimmte Preisstufen verkauft.
3.2.2 5-Fahrten-Tickets sind vor Fahrtantritt zu entwerten. Die Bestimmungen zu den Einzel-Tickets gelten entsprechend.
3.2.3 Die Gültigkeit der erworbenen 5 Einzelabschnitte der 5-Fahrten-Tickets endet 6 Monate nach Kaufdatum, ab diesem Zeitpunkt werden die einzelnen Abschnitte ungültig.