Teil 4 7. Übergangsregelung zum Landkreis Ansbach

Auf der Linie 980 (Weikersheim - Röttingen – Creglingen - Rothenburg ob der Tauber) ist für das Verbundgebiet überschreitende Fahrten der jeweils gültige VRN-Tarif mit seinen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als Haustarif anzuwenden. Hierzu werden die zum Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) gehörenden Tarifzonen 1878, 1870 und 1860 bei der Preisermittlung berücksichtigt.

Für Fahrten auf der vorstehend genannten Linie, die im VRN-Gebiet beginnen und im VGN-Gebiet enden oder in umgekehrter Richtung erfolgen, ist zur Preisermittlung die Anzahl der insgesamt durchfahrenen Waben bzw. Tarifzonen maßgeblich.

Die speziellen verbundweit gültigen VRN-Jahreskarten finden in der Verbundgrenzen überschreitenden Linie für den Binnenverkehr innerhalb des VGN-Gebietes keine Anerkennung. Die Binnentarifierung des VGN-Tarifes und des VRN-Tarifes wird hiervon nicht berührt.

Für das MAXX-Ticket gilt folgende Regelung: Für Fahrten im Busverkehr aus dem Main-Tauber-Kreis in bayerische Gemeinden entlang der Linie 980 wird das MAXX-Ticket ohne zeitliche Einschränkung anerkannt. In der Gegenrichtung wird das MAXX-Ticket an Schultagen in Baden-Württemberg ab 11:00 Uhr, ansonsten ganztägig anerkannt.