9.8 Tiere

9.8.1 Hunde

Für Hunde ist ein Fahrschein für Kinder (Einzelfahrschein oder Mehrfahrtenkarte) zu lösen oder eine Jahreskarte für Hunde zu beziehen. Bei Fahrscheinen mit Mitnahmeregelung (Monats-, Jahreskarte, Job-Ticket, Tages-Karte) gelten die dort geregelten Bestimmungen zur Hundemitnahme.

Hunde in einer Hundetransportbox und Führhunde gemäß SGB IX werden unentgeltlich befördert.

9.8.2 Kleine Tiere

Kleine Tiere gemäß § 12 (1), (3) und (4) Beförderungsbedingungen werden unentgeltlich mitgenommen.