8.7.6 Jahreskarten Ausbildungsverkehr

Jahreskarten im Ausbildungsverkehr sind nicht übertragbar. Sie können nur von Personen erworben werden, die die Voraussetzung nach Ziffer 8.3.2 der Tarifbestimmungen erfüllen. Folgende Jahreskarten im Ausbildungsverkehr werden angeboten:
• die Jahreskarte im Ausbildungsverkehr der Preisstufe 0,
• das MAXX-Ticket,
• die Westpfalz Jahreskarten Ausbildungsverkehr gemäß regionalem Tarif Westpfalz
• das SuperMAXX-Ticket.

8.7.6.1 Geltung

Räumliche Geltung

Die Jahreskarte im Ausbildungsverkehr der Preisstufe 0 gilt ausschließlich im jeweils festgelegten Gültigkeitsbereich.

Das MAXX-Ticket ist eine für das gesamte Verbundgebiet des VRN inklusive dem Donnersbergkreis, inklusive dem östlichen Teil des Landkreises Südwestpfalz und ausgenommen dem westlichen Teilbereich der Westpfalz (im Wabenplan besonders gekennzeichnet) gültige Jahreskarte.

Die Westpfalz Jahreskarte im Ausbildungsverkehr gilt im Geltungsbereich des regionalen Tarifs Westpfalz.

Das SuperMAXX-Ticket gilt im gesamten Verbundgebiet (inkl. Westpfalz).

Zeitliche Geltung

Das MAXX-Ticket sowie die Westpfalz Jahreskarte im Ausbildungsverkehr berechtigen montags bis freitags an Schultagen ab 14:00 Uhr zur Fahrt im gesamten Verbundgebiet des VRN. An den durch die Kultusministerien/Bildungsministerien festgelegten Ferientagen in Baden-Württemberg, Hessen oder Rheinland-Pfalz sowie an gesetzlichen Feiertagen in einem der Bundesländer und an Wochenenden gelten das MAXX-Ticket sowie die Westpfalz Jahreskarte im Ausbildungsverkehr ohne zeitliche Einschränkung im gesamten Gebiet des VRN. Bewegliche Ferientage gelten als Schultage.

8.7.6.2 Mitnahmeregelung

Es gibt keine von Ziffer 3.3 abweichende Mitnahmeregelung.

8.7.6.3 Kündigung

(1) Werden das MAXX-Ticket oder das SuperMAXX-Ticket vor Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monats-Frist) aus nicht von dem Verkehrsunternehmen zu vertretenden Gründen gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem Preis der Monatskarte im Ausbildungsverkehr der Preisstufe 3 beim MAXX-Ticket und der Preisstufe 5 beim SuperMAXX-Ticket für den zurückliegenden Zeitraum maximal bis zur Höhe des Jahreskartenpreises des MAXX-Tickets bzw. des Super MAXX-Tickets nach berechnet. Nach Ablauf der 12-Monats-Frist erfolgt keine Nachberechnung. Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Aufwands bleibt dem Fahrgast unbenommen.

(2) Werden die Jahreskarte im Ausbildungsverkehr der Preisstufe 0 oder die Westpfalz-Jahreskarte Ausbildung vor Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monats-Frist) aus nicht von dem Verkehrsunternehmen zu vertretenden Gründen gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem Preis der Monatskarte im Ausbildungsverkehr der jeweiligen Preisstufe für den zurückliegenden Zeitraum maximal bis zur Höhe des jeweiligen Jahreskartenpreises nach berechnet. Nach Ablauf der 12-Monats-Frist erfolgt keine Nachberechnung. Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Aufwands bleibt dem Fahrgast unbenommen.

8.7.6.4 Besonderheiten

Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.