8.7.5 Karte ab 60

8.7.5.1 Geltung

Die Karte ab 60 ist eine verbundweit gültige, persönliche (nicht übertragbare) Jahreskarte für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Die Karte ab 60 ist gültig ab dem Monat, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird.

8.7.5.2 Mitnahmeregelung

Es gibt keine von Ziffer 3.3 abweichende Mitnahmeregelung.

8.7.5.3 Kündigung

Wird die Karte ab 60 vor Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monats-Frist) aus nicht von dem Verkehrsunternehmen zu vertretenden Gründen gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem Preis der Monatskarte Jedermann der Preisstufe 2 für den zurückliegenden Zeitraum maximal bis zur Höhe des Jahreskartenpreises der Karte ab 60 nach berechnet. Nach Ablauf der 12-Monats-Frist erfolgt keine Nachberechnung.

Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Aufwands bleibt dem Fahrgast unbenommen.