Teil 4: 9. Übergangsregelung/Übergangstarif zum Saarland/mit dem Saarländischen Verkehrsverbund saarVV
9.1 Allgemeine Regelungen
Für verbundüberschreitende Fahrten (ein-/ausbrechend bzw. wiedereinbrechend) zwischen dem VRN-Verbundgebiet und dem nachstehend definierten Übergangsbereich im Gebiet des saarVV gilt grundsätzlich der VRN-Tarif.
Für die Übergangsregelung zum saarVV gilt der VRN-Wabentarif, die Anwendung des VRN-Luft-linientarifes ist ausgenommen.
Für den Verkehr im Binnenbereich des saarVV-Verbundgebietes gilt der saarVV-Tarif.
9.2 Geltungsbereich
9.2.1 Der Übergangsbereich östliches Saarland
umfasst als Teilgebiet des saarVV den Landkreis Saarpfalzkreis und Teile der Landkreise St.Wendel und Neunkirchen
die saarVV-Waben: 341, 342, 351, 511, 512, 513, 521, 522, 523, 524, 526, 527, 528, 529, 531, 532, 533, 534, 541, 542, 548, 549, 551, 552, 561, 562, 563, 570 (Großwabe St.Ingbert umfasst 571, 572, 573), 574, 599, 611, 623, 632, 671, 673, 674, 675, 677, 678, 679.
9.3 Abweichungen von der Wabentarifsystematik
Siehe Teil 1 Allgemeine Tarifbestimmungen / III. – Anlage 3 gemäß Ziffer 3. Preisstufe 21
9.4 Sonderregelungen
Nachfolgende Sonderregelungen gelten zum Teil zeitlich bzw. räumlich begrenzt.
9.4.1 Sonderregelung Nachbarortstarif zwischen Homburg-Einöd und Stadt Zweibrücken
Der Stadtteil Homburg-Einöd liegt im Übergangsbereich zum saarVV auf der Wabengrenze 542/710 (Wabengrenzpunkt 599). Zwischen Einöd (Grenzpunkt 599) und der Stadt Zweibrücken (Wabe 709 und 710) gilt die Preisstufe 1 des VRN-Tarifes.
Ausgenommen hiervon ist die Haltestelle Globus in Einöd. Für Fahrten von dieser Haltestelle nach Zweibrücken-Innenstadt (Wabe 709) und umgekehrt gilt der Tarif der Innenstadt Zweibrücken, derzeit VRN-Preisstufe „City“ (Westpfalz).
9.4.2 Sonderregelung Nachbarortstarif zwischen Jägersburg und Waldmohr
Im Rahmen der Übergangsregelung mit dem saarVV gilt für Fahrten mit Buslinien zwischen den benachbarten Orten Stadtteil Homburg-Jägersburg (ohne Ortsteil Websweiler) und Ort Waldmohr für folgende einbezogene Fahrkarten ein besonderer Fahrpreis:
Ausgegeben werden Einzelfahrkarten Erwachsene und Kind bzw. Fahrrad sowie ggf. Einzelfahrkarten BahnCard Erwachsene zum besonderen Preis der Preisstufe 1 gemäß Fahrpreistabelle im VRN-Tarif.
9.4.3 Sonderregelung für den Ort Breitenbach
Der Ort Breitenbach liegt im Übergangsbereich zum saarVV als Wabengrenzpunkt auf den Waben 342/766. Für Fahrten zwischen Breitenbach und dem saarVV wird der saarVV-Tarif anerkannt.
9.5 Mitnahme von Fahrrädern
Für Fahrten aus/in den Übergangsbereich zum saarVV ist die Fahrradmitnahme von montags bis freitags an Werktagen zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr kostenpflichtig. Siehe VRN Tarifbestimmungen / Teil 1 gemäß Ziffer 7.7.1.