7. 3-Tages-Karte

(1) Die 3-Tages-Karte gilt für eine Person.

(2) Die 3-Tages-Karte ist zu entwerten, falls sie nicht bereits entwertet ausgegeben wird (§ 6 Beförderungsbedingungen).

(3) Die 3-Tages-Karte wird für 3 Geltungsbereiche ausgegeben. Der jeweilige Geltungsbereich
wird durch die Wabe bestimmt, in der die Karte entwertet worden ist.

Es werden Fahrkarten für folgende Geltungsbereiche ausgegeben:
• bis zu 3 Preisstufen
• bis zu 5 Preisstufen
• Netzkarte

(4) Die 3-Tages-Karte berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten im jeweiligen Geltungsbereich innerhalb der Geltungsdauer. Die 3-Tages-Karte gilt ab Entwertung und an den zwei auf den Entwertungstag folgenden Tagen bis 3:00 Uhr des dritten Tages, der auf den Entwertungstag folgt.