Ruftaxi
Informationen
Ruftaxis ergänzen das Fahrplanangebot vor allem auf Strecken in ländlichen Gebieten oder abgelegenen Stadtteilen, in denen am Abend oder am Wochenende wegen geringer Nachfrage keine Buslinie angeboten werden kann. Sie sind bedarfsorientierte Verkehre, die in der Regel von den Gemeinden bestellt werden. Ruftaxis bedienen feste Haltestellen und verkehren wie Buslinien nach einem festen Fahrplan. Aber sie fahren nur, wenn sie vorher bestellt werden.
Im Ruftaxi gelten gesonderte Tarife und Mitnahmeregelungen.
Preise
Im Ruftaxi gelten gesonderte Tarife. Die Ruftaxi-Preise sind örtlich unterschiedlich und richten sich nach der Fahrstrecke. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Ruftaxi-Anbieter nach den aktuellen Tarifen.
Anerkennung von VRN-Jahreskarten und Freifahrtberechtigungen
Inhaber folgender Fahrkarten können die Ruftaxi-Angebote im jeweils eingetragenen Gültigkeitsbereich kostenlos nutzen (die besonderen Mitnahmeregelungen gelten im Ruftaxi nicht, alle anderen Fahrgäste zahlen den örtlichen Ruftaxi-Preis):
- Deutschland-Ticket
- MAXX-Ticket, SuperMAXX-Ticket, D-Ticket JugendBW
- Jahreskarte Ausbildung Westpfalz (im eingetragenen Gültigkeitsbereich)
- Jahreskarte (im eingetragenen Gültigkeitsbereich)
- Job-Ticket
- Rhein-Neckar-Ticket, Rhein-Neckar-Ticket Plus, Rhein-Neckar-Ticket Flex
- Karte ab 60
- Seniorenticket Hessen (nur im Kreis Bergstraße kostenlos nutzbar ab 01.01.2020)
- Semester-Ticket
- Anschluss-Semester-Ticket
- Westpfalz-Anschluss-Semester-Ticket
- Semester-Ticket plus Westpfalz
- Entdecker-Ticket
- Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke (auch die Begleitperson, sofern im Ausweis vermerkt)
Bitte beachten Sie: Alle nicht genannten VRN-Fahrscheine gelten nicht zur (Weiter)Fahrt im Ruftaxi. Auch wenn die Gemeinde den VRN-Tarif bei der Fahrpreisermittlung anwendet, muss im Ruftaxi der Preis separat entrichtet werden. Auch für Kinder unter 6 Jahren kann im Ruftaxi ein Fahrpreis fällig werden. Kindersitze, insbesondere Babyschalen, sind von den Fahrgästen in der Regel mitzubringen. Bitte fragen Sie diesbezüglich Ihren Taxibetreiber im Rahmen Ihrer Bestellung.
Ruftaxi bestellen
Die Zahl der Sitzplätze im Ruftaxi ist begrenzt und ggf. muss das Taxiunternehmen eine Beförderung ablehnen, wenn zu viele Fahrgäste mitfahren möchten. Deshalb ist es sinnvoll, einen Fahrtwunsch frühzeitig anzumelden. Und so geht´s:
- Verbindung suchen
- Über die Fahrplanauskunft oder den Fahrplanaushang an der Haltestelle können Sie die genauen Abfahrtszeiten und das Verkehrsmittel für Ihren Fahrtwunsch erfahren. Wird eine entsprechend gekennzeichnete Ruftaxi-Verbindung angeboten, so wird ebenfalls die örtliche Rufnummer bzw. die Bestellfrist angezeigt. In der Regel muss ein Ruftaxi 60 Minuten vor der Fahrt bestellt werden.
- Ruftaxi bestellen
- Die zuständige Ruftaxi-Telefonnummer rechtzeitig anrufen und die Fahrt bestellen: Bitte nennen Sie dabei Abfahrtszeit, Einstiegs- und Zielhaltestelle und die Zahl der Mitfahrer. Die Rufnummer erfahren Sie über die Fahrplanauskunft oder den Aushangfahrplan an der Haltestelle. Oder Sie buchen über die zentrale Rufnummer 0621.1077077 in den Bereichen Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Main-Tauber-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Landkreis Kusel, Verbandsgemeinde Herxheim, Kreis Bergstraße, Neckar-Odenwald-Kreis (Bedienungsgebiete: kleiner Odenwald, Mitte, Mosbach, Waldbrunn und Mitternachtslinie), Kreis Südwestpfalz, Gemeinde Wald-Michelbach, Stadt Weinheim, Stadt Worms.
- Fahren
- Bitte stehen Sie pünktlich an der Haltestelle bereit.
- Stornieren
- Haben Sie es sich doch anders überlegt? Dann bitte rechtzeitig absagen, so können Taxibetreiber und Fahrer die Fahrt für andere Fahrgäste freigeben.
Ruftaxi digital bestellen
Buchen Sie Ihr Ruftaxi in der Fahrplanauskunft unter www.vrn.de/fahrplanauskunft
oder über die myVRN App.
Die Möglichkeit der digitalen Buchung ist derzeit verfügbar in:
Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen,
Main-Tauber-Kreis, Landkreis Kusel, Verbandsgemeinde Herxheim,
Kreis Bergstraße: Birkenau, Einhausen, Fürth, Mörlenbach, Zwingenberg, Heppenheim, Rimbach
Neckar-Odenwald-Kreis (Bedienungsgebiete: kleiner Odenwald, Mitte, Mosbach, Waldbrunn und Mitternachtslinie),
Kreis Südwestpfalz, Donnersbergkreis,
Gemeinde Wald-Michelbach, Stadt Weinheim, Stadt Worms, Stadt Bensheim,
Dielheim, Mühlhausen, Rauenberg, Reilingen, St. Leon-Rot, Walldorf und Wiesloch, Leimen. Heddesheim.
Eberbach, Gaiberg, Meckesheim, Neckargemünd, Schönbrunn und Wiesenbach
Mitnahmeregelungen
Die besonderen Mitnahmeregelungen, die bei VRN-Jahreskarten eingeräumt werden, gelten im Ruftaxi nicht. Bis auf den Jahreskarten-Inhaber zahlen alle Mitfahrer den örtlichen Ruftaxi-Preis.
Für Kinder unter 15 Jahren gibt es oft ermäßigte Tarife. Die kostenlose Mitnahme von Kindern unter 6 Jahren ist keine Regel, bitte erkundigen Sie sich vor der Fahrt beim örtlichen Ruftaxi-Betreiber. Kindersitze, insbesondere Babyschalen, sind von den Fahrgästen in der Regel mitzubringen.
Die Mitnahme von Tieren im Ruftaxi ist mit Ausnahme von Blindenhunden ausgeschlossen. Auch die Fahrradmitnahme ist im Ruftaxi grundsätzlich nicht möglich.
Gepäck
Mitgeführte Gepäckstücke sollten bei der Buchung des Ruftaxis mit angemeldet werden. Die Mitnahme von Gepäckstücken ist meist nur dann möglich, wenn es sich um Handgepäck handelt und andere Fahrgäste nicht behindert werden.