8.5 Monatskarten im Ausbildungsverkehr

Monatskarten im Ausbildungsverkehr sind nicht übertragbar.

8.5.1 Berechtigte

Es gilt Ziffer 8.3.2 der Tarifbestimmungen.

8.5.2 Zeitliche Geltung

Monatskarten im Ausbildungsverkehr gelten für den eingetragenen Kalendermonat bis 12 Uhr des ersten Werktags des folgenden Monats. Ist dieser erste Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis 12 Uhr des nächstfolgenden Werktages.

8.5.3 Mitnahmeregelung

Es gibt keine von Ziffer 3.3 abweichende Mitnahmeregelung.

8.5.4 Erstattung

Es gelten die unter § 10 der Beförderungsbedingungen festgelegten Regelungen zur Erstattung von Beförderungsentgelt.

8.5.5 Besonderheiten

Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.